staatliche Förderung
Die Wirtschaftlichkeit Ihrer Heizungsanlage richtet sich nach der Höhe der Investition und den laufenden Kosten der Energiebeschaffung, betrachtet über den gesamten Nutzungszeitraum der Anlage. In aller Regel können für Investitionen in Energieeinsparungen oder in den Einsatz erneuerbarer Energien staatliche Förderprogramme in Anspruch genommen werden, wodurch die Anschaffungskosten zum Teil erheblich gesenkt werden können.
Zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten zählen unter anderem:
- Zuschüsse,
- Darlehnsförderungen,
- Abschreibungen
- oder auch Einspeisevergütungen bei Solaranlagen.
Besonders interessant sind zur Zeit das sog.„Marktanreizprogramm“ und das „CO² Gebäudesanierungsprogramm“.
Ersteres setzt insbesondere bei der Förderung der Photovoltaiktechnik und der Solarthermie an. Letzteres bei Gebäudedämmung und Modernisierung der Heizungsanlagen.
Erneuerbare Energien (Solar- und Windkraft, Biomasse usw.) zur Stromproduktion erhalten gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eine gesetzlich festgelegte Einspeisungsvergütung oberhalb der Durchschnitts-Vergütung.
Daher sind auch derartige Maßnahmen außerordentlich interessant. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich dabei hauptsächlich an der Art und der Größe der Anlage aus. Bei Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2009 errichtet wurden, liegt sie bei ca. 43 Cent pro Kilowattstunde.
Neben den Fördermöglichkeiten des Bundes bestehen oft auch in den jeweiligen Bundesländern und Kommunen weitere Förderprogramme.







