steuerliche Förderung
Private Eigentümer haben die Möglichkeit, zumindest einen Teil Ihrer Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsaufwendungen bei der Einkommensteuer abzusetzen.
Zunächst nur für einfache „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gedacht, gilt die steuerliche Absetzbarkeit rückwirkend zum 01. Januar 2006 auch für anspruchsvolle Handwerksleistungen, wie z.B. einer Bad- oder Heizungssanierung.
Bis zum 31.12.2008 können Sie maximal 20% von 3.000€ der nachgewiesenen Kosten, also maximal 600€, absetzen.
Zum 01.01.2009 wurde die Absetzbarkeit verdoppelt. Bei Handwerkerrechnungen ab dem 01. Januar 2009 können Sie 20% von 20.000€ der nachgewiesenen Kosten, also maximal 1.200€, absetzen.
Grundsätzlich gilt der Steuerbonus dabei jedoch nur für die Arbeitskosten und die Mehrwertsteuer.
Die Voraussetzungen für die Jahresförderung sind:
- dass die Handwerksrechnung die Mehrwertsteuer ausweist,
- die Arbeitsleistung als separater Betrag auf der Rechnung erfasst ist,
- der Rechnungsbetrag an das Handwerksunternehmen überwiesen wurde (Überweisungsträger gegebenenfalls beifügen) und
- die Handwerksleistung nach dem 31. Dezember 2005 erbracht wurde.
Beispiel:Wir sanieren Ihr Badezimmer und stellen eine Rechnung über 2.800 € zzgl. 19 % MwSt. (532 €) aus. Die Materialkosten belaufen sich auf 800 €, die Arbeitskosten auf 2.000 €.
Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
2.000 € zzgl. 19 % MwSt. (380 €) = 2.380 € x 20 % Förderung = 476 € Steuerbonus.







